Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.

Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pastor/Pastorin tun.

Wenden Sie sich hierfür bitte an unseren Pastor Dr. Bernd Vogel (Telefon: 04183-2288). Er wird ein auch Gespräch mit Ihnen führen. Dieses Gespräch dient zum Kennenlernen und kann beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.

Nachdem Sie dann das Wiedereintrittsformular ausgefüllt haben, sind Sie damit in die Kirche wiederaufgenommen.

Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch, falls noch vorhanden, Ihre Austrittsbescheinigung mit.
Auf dem Wiedereintrittsformular wird auch nach Ihrem Taufdatum und dem Taufort gefragt.

Wegen der Unwiderruflichkeit der Taufe, findet bei einem Wiedereintritt keine erneute Taufe statt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Das Kircheneintrittsportal von www.evangelisch.de
 

Übertritt in die Evangelische Kirche

Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten.

Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem (Glaubens-) Leben, die nach reiflicher Überlegung einen Konfessionswechsel sinnvoll erscheinen lassen.

Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören.

Spätestens nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme mit unserer Kirche. Im Gespräch möchten wir mit Ihnen die Aufnahme in die evangelische Kirche vorbereiten. Wenden Sie sich einfach an unserem Pastor Dr. Bernd Vogel, Telefon 04183-2288 oder mobil: 0171-7591062.

Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe gültig: Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt. Sind Sie noch nicht getauft, geschieht die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe, die wir gern mit Ihnen vorbereiten.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Das Kircheneintrittsportal von www.evangelisch.de

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie auch gerne im Kirchenbüro, Telefon: 04183-509729 anrufen.